Ausschuss für Kommunales, Recht und Bildung

17. Juni 2026: Bevölkerungsschutz im Mittelpunkt der Beratungen
Ausschuss für Kommunales, Recht und Bildung

Der Ausschuss für Kommunales, Recht und Bildung des Bayerischen Landkreistags hat am 17. Juni 2026 in München getagt. Zu Beginn der Sitzung standen die Neuwahlen des Ausschussvorsitzes auf der Tagesordnung. 

Einstimmige Wahl des Ausschussvorsitzes 
Die Mitglieder des Ausschusses wählten Landrat Dr. Hans Reichhart (Landkreis Günzburg) einstimmig zum Vorsitzenden des Ausschusses für Kommunales, Recht und Bildung. Ebenfalls einstimmig wurde Landrat Ben Schwarz (Landkreis Roth) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Wahl unterstreicht das große Vertrauen der Ausschussmitglieder in die neue Führung des Gremiums.

Bevölkerungsschutz als zentrales Zukunftsthema 
Einen Schwerpunkt der Sitzung bildete der Bevölkerungsschutz. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen wurde deutlich, dass insbesondere beim Zivilschutz erheblicher Handlungsbedarf besteht. Während der Katastrophenschutz in Bayern auf bewährten und leistungsfähigen Strukturen aufbaut, wurden zahlreiche Zivilschutzkapazitäten in den vergangenen Jahrzehnten zurückgefahren. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Deutschland insgesamt widerstandsfähiger gegenüber Krisen und außergewöhnlichen Gefahrenlagen werden kann. Im Ausschuss bestand Einigkeit darüber, dass die angekündigten Initiativen des Bundes zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes zwar grundsätzlich zu begrüßen sind, viele zentrale Fragen jedoch noch ungeklärt bleiben. Dies betrifft insbesondere die konkrete Ausgestaltung des „Pakts für den Bevölkerungsschutz“, einheitliche Standards, die personelle Ausstattung sowie die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen.  

Landkreise als zentrale Umsetzungsebene 
Die Landkreise übernehmen im Krisenfall eine Schlüsselrolle. Sie koordinieren Maßnahmen vor Ort, arbeiten mit Hilfsorganisationen zusammen und sorgen für funktionierende Verwaltungsstrukturen auch in außergewöhnlichen Lagen. Damit diese Aufgaben zuverlässig erfüllt werden können, sind klare Vorgaben und verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. Die Verantwortung für die rechtlichen Grundlagen, bundesweit einheitliche Standards sowie die notwendige finanzielle Ausstattung liegt dabei maßgeblich auf Bundesebene. Diskutiert wurden unter anderem die zivile Alarmplanung, die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und der Bundeswehr, die Sicherstellung kritischer Infrastrukturen sowie die Krankenhausversorgung im Krisen- und Verteidigungsfall. 

Weitere Themen der Sitzung 
Neben dem Bevölkerungsschutz befasste sich der Ausschuss mit weiteren kommunalpolitisch wichtigen Themen: 
- Schülerbeförderung und Umsetzung des Koalitionsvertrags
- Schulfinanzierung und digitale IT-Infrastruktur (4-Säulen-Modell)
- Reform der Notfallversorgung
- Evaluierung der Kommunalwahl
- Änderung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
- Kooperationen zwischen Kreisverwaltungsbehörden
 
Klare Rahmenbedingungen notwendig 
Der Ausschuss begrüßte die laufenden Bemühungen von Bund und Freistaat zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes. Zugleich wurde deutlich, dass eine nachhaltige Verbesserung nur gelingen kann, wenn die kommunale Ebene frühzeitig eingebunden wird und die Landkreise die notwendigen personellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen erhalten. Ein leistungsfähiger Bevölkerungsschutz bleibt eine gesamtstaatliche Aufgabe. Voraussetzung dafür sind klare Entscheidungen, praktikable Vorgaben und eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.