Landkreisversammlung

Der Bayerische Landkreistag führt jährlich eine Landkreisversammlung (Vollversammlung der Mitglieder und Hauptorgan des Bayerischen Landkreistags) durch. In die Landkreisversammlung entsendet jeder Landkreis die/den Landrätin/Landrat als gesetzliche/n Vertreter/-in und ein Kreistagsmitglied als weiteren Vertreter.