Wir über uns
Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern. Neben dem Bayerischen Landkreistag sind dies der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Bayerische Bezirketag. Die 71 bayerischen Landkreise haben sich freiwillig zu diesem Kommunalen Spitzenverband zusammengeschlossen, der gleichzeitig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft ist. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über unsere Aufgaben, Organisation, Gremien und Finanzierung.

Geschichte
Die Kommunen haben schon vor weit über 100 Jahren die Wichtigkeit enger Zusammenschlüsse erkannt. Bereits in den 1860er Jahren bildeten sich daher in einzelnen Ländern Städtetage und Städtebünde als lose Vereinigungen. Die Geschichte der Landkreiszusammenschlüsse ist jüngeren Datums. Als Vorläufer des heutigen Bayerischen Landkreistags wurde in Bayern erstmals nach dem Ersten Weltkrieg am 10. September 1919 entsprechend der damaligen Bezeichnung der "Landesverband bayerischer Bezirke" gegründet.
Das Selbstverwaltungsgesetz von 1919 übertrug diesen "Bezirken", den heutigen "Landkreisen", in schwerster Zeit zahlreiche Aufgaben mit außerordentlichen finanziellen Belastungen, denen diese Bezirke zum damaligen Zeitpunkt kaum gewachsen waren. Es war daher selbstverständlich, dass mit der Entwicklung der Selbstverwaltung auch schon bald der Wunsch der Bezirke nach einem Zusammenschluss laut wurde, um eine möglichst gleichmäßige Durchführung der Gesetze in allen Bezirken, insbesondere in den Selbstverwaltungsangelegenheiten zu gewährleisten.
Der Landesverband bayerischer Bezirke wurde dann 1933 durch die Hitler-Diktatur aufgelöst.
Wiederbegründet wurde unter ähnlichen Verhältnissen wie 1919 der "Landesverband der bayerischen Landkreise" am 29. August 1947 in Ingolstadt. Die damalige Vollversammlung beschloss die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Landkreise unter der Bezeichnung "Landkreisverband Bayern".
Mit Wirkung vom 1. Mai 1990 trat dann schließlich die neue Satzung mit der neuen Bezeichnung "Bayerischer Landkreistag" in Kraft.
Aufgaben
Der Bayerische Landkreistag hat sich zum Ziel gesetzt, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken und die Mitwirkung der Bevölkerung an der selbstverantwortlichen Gestaltung des öffentlichen Lebens in den Landkreisen zu wecken und zu fördern. Dementsprechend hat der Bayerische Landkreistag insbesondere die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der bayerischen Landkreise nach außen zu vertreten, insbesondere gegenüber den gesetzgebenden Organen und den Ministerien. Die innere Verbandstätigkeit gegenüber den Mitgliedern besteht überwiegend in der Information und Beratung. So erarbeitet der Bayerische Landkreistag vor allem Empfehlungen und Richtlinien und vermittelt den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen. Als Anwalt der 71 Landkreise in Bayern vertritt der Bayerische Landkreistag die Interessen seiner Mitglieder auch in über 60 gesellschaftlich relevanten Institutionen und Organisationen in Bayern und als unmittelbares Mitglied des Deutschen Landkreistags auch bundesweit.
Stärkung des ländlichen Raums
Der ländliche Raum umfasst 85% der Landesfläche und ca. 60% der bayerischen Bevölkerung. Entsprechend dem Verfassungsauftrag, "gleichwertige Lebensverhältnisse" in allen Landesteilen zu schaffen, tritt der Bayerische Landkreistag vor allem dafür ein, eine Benachteiligung des ländlichen Raums im Verhältnis zu den städtischen Ballungsräumen zu vermeiden.
Europabüro der bayerischen Kommunen
Mit dem fortschreitenden Zusammenwachsen der Europäischen Union ist dem Bayerischen Landkreistag eine zusätzliche Aufgabe erwachsen, nämlich die Interessenvertretung der bayerischen Landkreise und der Einsatz für die Erhaltung der Institution "Landkreis" auf europäischer Ebene. Zu diesem Zweck hat der Bayerische Landkreistag mit den anderen Kommunalen Spitzenverbänden das "Europabüro der bayerischen Kommunen" in Brüssel eingerichtet.
Bezirksverbände
Die Landkreise in jedem der sieben bayerischen Regierungsbezirke bilden einen rechtlich unselbstständigen Bezirksverband. Die Bezirksverbände organisieren sich selbst und entsenden ihre Vertreter in die Verbandsorgane Präsidium und Landesausschuss.
Landkreisversammlung
In das Hauptorgan des Bayerischen Landkreistags, die Landkreisversammlung (Vollversammlung der Mitglieder), entsendet jeder Landkreis den Landrat als gesetzlichen Vertreter und ein Kreistagsmitglied als weiteren Vertreter. Die Mitarbeit in den Verbandsorganen erfolgt ehrenamtlich. Mit hauptberuflichen Kräften ist lediglich die Geschäftsstelle des Bayerischen Landkreistags besetzt.
Präsidium des Bayerischen Landkreistags
Dem Präsidium des Bayerischen Landkreistags gehören an der Präsident, der Erste, Zweite und Dritte Vizepräsident, von denen einer gleichzeitig das Amt des Schatzmeisters ausübt, die Vorsitzenden der sieben Bezirksverbände und zwei zugewählte Kreisräte. Kraft Satzung Mitglied des Präsidiums ist außerdem der Geschäftsführer. Darüber hinaus wird dem Bezirksverband Oberbayern als dem mitgliederstärksten Bezirksverband ein weiterer Sitz im Präsidium eingeräumt. Das Präsidium leitet die Angelegenheiten des Bayerischen Landkreistags, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Organe gegeben ist.
Landesausschuss
Der Landesausschuss besteht aus drei gewählten Vertretern der Bezirksverbände, die nicht zugleich dem Präsidium angehören können und von denen einer Kreisrat sein muss. Auch beim Landesausschuss werden dem Bezirksverband Oberbayern als dem mitgliederstärksten Bezirksverband drei weitere Stimmen eingeräumt. Der Landesausschuss überwacht die Arbeit des Präsidiums und soll in grundsätzlichen Angelegenheiten vom Präsidium beteiligt werden.
Fachausschüsse
Die Fachausschüsse beraten insbesondere das Präsidium, den Landesausschuss sowie die Geschäftsstelle und bereiten in ihren Arbeitsgebieten die Sachentscheidungen vor.
Finanzierung des Bayerischen Landkreistags
Finanziert wird der Bayerische Landkreistag ausschließlich aus den Umlagen seiner Mitglieder. Der Bayerische Landkreistag erhält keine staatlichen Finanzzuweisungen.
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