Pakt Digitale Infrastruktur

19. Oktober 2022: Beschleunigung des Mobilfunk- und Breitbandausbaus bis 2025
Pakt digitale Infrastruktur

Die Staatsregierung, die Kommunalen Spitzenverbände und die Netzbetreiber haben am 19.10.2022 den „Pakt Digitale Infrastruktur“ unterzeichnet, um den Mobilfunk- und Breitbandausbau bis 2025 nochmals zu beschleunigen. Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, hat als Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände bei der Pressekonferenz insbesondere die Bedeutung einer flächendeckenden Mobilfunk- und Breitbandinfrastruktur für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land hervorgehoben. 

​Der Pakt sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:

  • Mobilfunkausbau: Bis 2025 werden im Freistaat die bestehenden Mobilfunknetze mit rund 8.400 5G-Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen (davon über 2.000 neue Mobilfunkstandorte und zusätzlich ca. 250 mobile Masten) verstärkt. Um weiße Flecken in der Versorgungslandschaft zügig zu schließen, werden die Telekommunikationsunternehmen (Netzbetreiber) mobile Masten einsetzen. Für einen beschleunigten Ausbau von Mobilfunk in Stadt und Land setzen die Netzbetreiber auch verstärkt auf Kooperation (gemeinsame Nutzung der Masten).
  • Breitbandausbau: Rund 3,1 Mio. Haushalte sollen im Freistaat mit Glasfaser im eigenwirtschaftlichen Ausbau bis 2025 angebunden werden. Der Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen wird nochmals beschleunigt. Dazu werden die Netz­betreiber im Rahmen des rechtlich Möglichen und wirtschaftlich Sinnvollen auch auf Kooperationsvereinbarungen untereinander und auf Open Access setzen.
  • Genehmigungsverfahren: Genehmigungserfordernisse und baurechtliche Abstandsflächenvorgaben für den Mastbau sollen reduziert (größere Masthöhen, mobile Masten) werden. Hierzu soll noch im laufenden Jahr ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Die Staatsregierung plant, mit Genehmigungsfiktionen die Grundlage für eine weitere Verfahrensbeschleunigung des Mastbaus zu schaffen.
  • Digitalisierung der Verfahren: Ergänzend zum digitalen Bauantrag wird den Kommunen ein Online-Dienst bereitgestellt, mit dem die Zustimmungen der Wegebaulastträger nach § 127 TKG digital abgebildet werden können (sog. Breitbandportal). Die Staatsregierung beabsichtigt, den Kommunen das Breitbandportal kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Staatsregierung beabsichtigt zudem, für Baugenehmigungsverfahren eine Plattform für die digitale Fachstellenbeteiligung bereitzustellen.