Keine Verschiebebahnhöfe bei der Krankenhausreform

03. Februar 2026: Die Landkreistage aus Rheinland-Pfalz, Bayern und dem Saarland fordern eine verlässliche Krankenhausplanung und eine faire Finanzierung durch Land und Bund.

Gesundheitsversorgung braucht klare Planung

Eine flächendeckende und verlässliche Gesundheitsversorgung ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge – insbesondere im ländlichen Raum. Dafür ist eine transparente und systematische Krankenhausplanung durch die Länder unerlässlich. Ziel bleibt, dass jede Patientin und jeder Patient in erreichbarer Nähe die medizinische Versorgung erhält, die fachlich notwendig ist.

Land und Bund müssen Verantwortung übernehmen

Die Landrätinnen und Landräte machen deutlich: Ohne ein stärkeres Engagement von Land und Bund ist eine stabile Krankenhauslandschaft nicht zu sichern. Der Bund ist gefordert, für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Gleichzeitig müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrem Sicherstellungsauftrag in der ambulanten Versorgung konsequent nachkommen.

Kommunen sind keine Ausfallbürgen

Landkreise nehmen ihre Garantenstellung für die stationäre Versorgung sehr ernst. Diese bedeutet jedoch in erster Linie Organisation und Sicherstellung – nicht die dauerhafte Übernahme finanzieller Defizite. Es darf nicht zur Selbstverständlichkeit werden, dass Kommunen bei Insolvenzen oder wirtschaftlichen Engpässen automatisch einspringen, obwohl ihnen dafür die finanziellen Mittel fehlen.

Versorgung auch in der Reformphase sichern

Gerade in der aktuellen Reform- und Transformationsphase muss die Patientenversorgung jederzeit gewährleistet bleiben. Auch kleinere, bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung müssen wirtschaftlich überleben können – unabhängig von Fallzahlen –, bis neue Planungs- und Finanzierungsstrukturen greifen.

Gemeinsam für starke Klinikstandorte

Die länderübergreifende Einigkeit der Landrätinnen und Landräte zeigt: Eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft gelingt nur, wenn Verantwortung und Finanzierung gemeinsam getragen werden – im Interesse funktionierender Klinikstandorte und einer verlässlichen Gesundheitsversorgung vor Ort.