Gremien

Die politische Willensbildung erfolgt maßgeblich in den Gremien des Bayerischen Landkreistags. Das Präsidium leitet die Angelegenheiten des Bayerischen Landkreistags, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Organe gegeben ist. Der Landesausschuss überwacht die Arbeit des Präsidiums und soll in grundsätzlichen Angelegenheiten vom Präsidium beteiligt werden. Die Landkreise in jedem der sieben bayerischen Regierungsbezirke bilden einen rechtlich unselbstständigen Bezirksverband. Die Fachausschüsse beraten insbesondere das Präsidium, den Landesausschuss sowie die Geschäftsstelle und bereiten in ihren Arbeitsgebieten die Sachentscheidungen vor.