Bayerischer Landkreistag warnt vor dauerhaften Belastungen für die Krankenhäuser

13. November 2025: Appell an die Bayerische Staatsregierung sich im Bundesrat gegen die vorgesehene Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel einzusetzen

Der Präsident des Bayerischen Landkreistags hat sich in einem Schreiben an die Bayerische Gesundheitsministerin gewandt und ihr ausdrücklich für ihre deutliche Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts vom 15. Oktober 2025 gedankt.  Dieses hat beschlossen, den Inflationsausgleich für Krankenhäuser zu streichen – nur zwei Wochen nach dem Gesetz, das den Kliniken noch 4 Mrd. € Ausgleich für 2022/23 zugesichert hatte. Zur finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen soll die sogenannte Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausfinanzierung für das Jahr 2026 ausgesetzt werden.

„Diese Maßnahme gefährdet die finanzielle Stabilität vieler Kliniken und ihrer Träger“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck. „Statt die Krankenhäuser zu belasten, sollte der Bund endlich dafür sorgen, dass versicherungsfremde Leistungen – wie die Mitversicherung von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II – vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.“

Der Bayerische Landkreistag kritisiert, dass mit dem vorliegenden Beschluss kurzfristig eine Entlastung der Krankenkassen auf Kosten der Krankenhäuser erkauft werde, was ab 2027 zu dauerhaften Belastungen führe. Dies widerspreche einer verlässlichen und nachhaltigen Krankenhauspolitik. Zudem sei es widersprüchlich, dass der Bund erst kurz vor dem Kabinettsbeschluss den Soforttransformationsfonds in Höhe von vier Milliarden Euro auf den Weg gebracht habe – nur um nun eine Maßnahme zu beschließen, die diesen Entlastungseffekt wieder aufhebt.

„Es besteht die Gefahr, dass die Politik in absehbarer Zeit gezwungen sein wird, zur Vermeidung flächendeckender Krankenhausinsolvenzen eine Kehrtwende einzuleiten“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Der Bayerische Landkreistag appelliert daher an die Bayerische Staatsregierung, sich im Bundesrat entschieden gegen die vorgesehene Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel einzusetzen – sowohl in der Ausschussberatung als auch gegebenenfalls durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses. „Wir danken der Gesundheitsministerin für ihre Unterstützung und ihren Einsatz für eine verlässliche Krankenhausversorgung in Bayern“, betont der Präsident abschließend.

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