Arbeitspflicht für Flüchtlinge

29. Februar 2024: Weiterhin Zustimmung zur Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit

Am 27. Februar ist die Gesetzesänderung zu den Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG) für Asylbewerber in Kraft getreten. Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck dazu:

„Die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit ist nichts Neues. Der rechtliche Rahmen lag bereits vor (vgl. § 5 Abs. 4 AsylbLG), wenn auch mit hohen bürokratischen Hürden in der praktischen Umsetzung wie beispielsweise bei der Haftpflicht, Unfallversicherung, Dokumentation usw. 

Gleichwohl unterstützt der Bayerische Landkreistag nach seinem Prinzip Fordern und Fördern seit jeher und selbstverständlich die Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit. Wir sehen Arbeit bzw. die Pflicht zur Arbeit nicht als Strafe an. Sie ist sowohl für den einzelnen Menschen als auch für die Solidargemeinschaft wichtig und unverzichtbar. 

Die am 27. Februar in Kraft getretene Gesetzesänderung zu den Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG) räumt bisher bestehende Unklarheiten ab und vermindert den Prüfungsaufwand der Behörden, indem die Gemeinnützigkeit der Tätigkeit nun alleiniges Kriterium ist. Insofern ist sie eine Verbesserung, die wir begrüßen. Zuvor musste immer geprüft werden, dass die angebotenen Arbeitsgelegenheiten nicht zu einer Verdrängung regulärer Arbeitskräfte führen. Das fällt jetzt weg. Es kommt nur noch darauf an, dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. 

Arbeit schafft eine Tagesstruktur, lenkt ggf. von den mit dem laufenden Asylverfahren verbundenen Unsicherheiten, Sorgen und Ängsten ab und bietet Abwechslung vom monotonen Alltag in den Unterkünften.

Darüber hinaus können sich auch Zukunftsperspektiven ergeben. Wenn jemand dauerhaft bleibeberechtigt wird, könnte er mit seiner gemeinnützigen Arbeitsgelegenheit den Sprung in den regulären Arbeitsmarkt schaffen. Gemeinnützig zu arbeiten, muss also im ureigensten Interesse der Asylbewerber liegen. 

Darüber hinaus sind gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten ein nicht zu unterschätzender Aspekt für die Akzeptanz der Asylbewerber in der Bevölkerung.
Deutschland und seine Bürger zeigen sich sehr solidarisch mit Asylbewerbern, die mit Unterkunft versorgt werden sowie hohe Sozial- und wertige Gesundheitsleistungen erhalten. Solidarität aber lebt von Akzeptanz und die wiederum erfordert, dass jeder im Rahmen seiner (subjektiven) Leistungsfähigkeit und Möglichkeiten seinen Beitrag leistet. Daher ist es angemessen, dass auch Schutzsuchende von Anfang an im Rahmen ihrer Möglichkeiten Arbeiten zum Wohle der sich solidarisch zeigenden Gesellschaft leisten. Dabei geht es auch nicht um „Ausbeutung“ – das Gesetz selbst (AsylbLG) berücksichtigt den Aspekt der individuellen Umstände des Schutzsuchende bereits, als die Arbeitsgelegenheit zeitlich und räumlich so auszugestalten ist, dass sie auf zumutbare Weise und zumindest stundenweise ausgeübt werden kann (vgl. § 5 Abs. 3 AsylbLG).  

In den Gremien des Bayerischen Landkreistags bestand bisher Einigkeit, legale, gesteuerte und Fluchtmigration auf der anderen Seite strikt zu trennen, insbesondere um keinen weiteren Fluchtanreize zu schaffen. Die Bundesregierung hat den Grundsatz dieser strikten Trennung durch verschiedene Unternehmungen wie u.a. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verwässert. Die Aussicht auf einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ohne die regulären Verfahren zu durchlaufen ist aus unserer Sicht ein immenser pull-Faktor. 

Zur bitteren Wahrheit gehört, dass es in der Bundesrepublik schlichtweg nicht gelingt, eine rechtlich bestehende Ausreiseverpflichtung wirksam – notfalls auch durch Abschiebung – durchzusetzen. Solange abgelehnte Asylbewerber damit rechnen können, trotz abgelehnten Asylantrags in Deutschland bleiben zu dürfen, wird man es nicht schaffen, die Attraktivität Deutschlands als Fluchtzielland zu durchbrechen. Dass die Diskussion aufkommt, diese Menschen irgendwann doch arbeiten zu lassen, ist verständlich. Das ändert aber nichts an der Grundproblematik, dass das Versprechen des Bundeskanzlers der schnellen Rückführungen im großen Stil noch nicht eingelöst werden konnte. Und genau das ist die Ursache der ganzen Diskussionen. 

Anstatt weiter die Grenzziehung zwischen irregulärer Migration und gesteuerter (Fachkräfte)Zuwanderung aufzuheben, sollte die Politik zudem endlich echte Antworten auf die ungesteuerte illegale Migration geben und nicht noch selbst Fluchtanreize schaffen.“