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Verwaltungsinfo - nur für den Dienstgebrauch

Sehr geehrte[_anrede],

hiermit möchten wir Sie über die beabsichtigte Überarbeitung der Richtlinie zur Erstellung von Grabungsdokumentationen in Bayern gemäß Art. 12 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BayDSchG informieren. Der vom BLfD übermittelte Entwurf der Richtlinie befindet sich im Anhang. Mit der überarbeiteten Richtlinie soll sichergestellt werden, dass archäologische Ausgrabungen und Dokumentationen wissenschaftlichen Kriterien entsprechen sowie einheitlich und nachhaltig festgehalten werden. Die Dokumentationen von Ausgrabungen sollen erforderlich sein, um die Informationen über die entdeckten archäologischen Funde und Befunde genau beschreiben und dauerhaft archivieren zu können.  Die Überarbeitung soll zudem zu einer Beschleunigung bei der Bearbeitung und Erstellung von Dokumentationen auf archäologischen Ausgrabungen führen. Die Details entnehmen Sie der beilegenden E-Mail des BLfD. 

Wir bitten Sie um Übermittlung etwaiger Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge bis zum 23. August 2024 an silke.fleischmann@bay-landkreistag.de

Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilungsleiterin der Bodendenkmalpflege im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Frau Dr. Berg, unter stefanie.berg@blfd.bayern.de:

VwI 22.07.2024 Fortschreibung RL Dokumentation archäologische Ausgrabungen in Bayern

VwI 22.07.2024 Fortschreibung RL Dokumentation archäologische Ausgrabungen in Bayern - Anlage

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Hofer
Direktor

Telefon 089/286615-23
Telefax 089/286615-38
christian.hofer@bay-landkreistag.de


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