mit dieser Verwaltungsinfo unterrichten wir über die Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlungen von Bayerischen Städtetag und Bayerischen Landkreistag für die Vollzeitpflege nach SGB VIII. Wesentliche Änderungen erfahren die Empfehlungen bei der Anhebung des Erziehungsbeitrags, der sich auch auf die Bereitschafts- und Sonderpflege auswirkt. Die Empfehlungen gehen von einem Inkrafttreten zum 1.1.2026 aus:
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