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Verwaltungsinfo - nur für den Dienstgebrauch

Sehr geehrte[_anrede],

mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 326/2025 des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 20.06.2025 zu Ihrer Kenntnisnahme weiter. Der DLT informiert darüber, dass die Postbank die Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV) zum Jahresende einstellt. Damit können Zahlungen insbesondere der Jobcenter ab 01.01.2026 nicht mehr an den Aufenthaltsort der leistungsberechtigten Personen zugestellt werden. Es empfiehlt sich daher, die betreffenden Personen auf ihren gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto hinzuweisen. Vielfach setzen die kommunalen Jobcenter für Personen ohne Girokonto alternativ schon längere Zeit auf Bezahlkarten (Social Cards). Andere kommunale Jobcenter realisieren eine Bargeldabholung über die jeweilige Kreisverwaltung:

VwI 24.06.2025 Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor

Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de


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