Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir das Rundschreiben Nr. 327 vom 20.06.2025 des Deutschen Landkreistags weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Der BGH hat entschieden, dass im Falle des Bürgergeldbezugs eines Mieters dessen Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete gegen den Vermieter unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II auf das Jobcenter übergeht. Das hat insbesondere in Konstellationen Bedeutung, in denen es sich um Mietwucher nach § 134 BGB handelt. Der Forderungsübergang nach § 33 Abs. 1 SGB II war bereits in Konstellationen üblich, in denen es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ging. Das Urteil hat nun darüber hinaus erstmals ausdrücklich bestätigt, dass dies auch für Rückerstattungen überzahlter Miete (Mietwucher) gilt:
VwI 20.06.2025 SGB II_BGH-Urteil zur Rückerstattung überzahlter Miete infolge Mietwuchers
VwI 20.06.2025 SGB II_BGH-Urteil zur Rückerstattung überzahlter Miete infolge Mietwuchers - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Schulenburg
Direktor
Telefon 089/286615-19
Telefax 089/286615-22
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