Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir das Rundschreiben Nr. 326 vom 20.06.2025 des Deutschen Landkreistags weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Die Postbank stellt die Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV) zum Jahresende ein. Damit können Zahlungen insbesondere der Jobcenter ab 1.1.2026 nicht mehr an den Aufenthaltsort der leistungsberechtigten Personen zugestellt werden. Es empfiehlt sich daher, die betreffenden Personen auf ihren gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto hinzuweisen. Vielfach setzen die kommunalen Jobcenter für Personen ohne Girokonto alternativ schon längere Zeit auf Bezahlkarten (Social Cards). Andere kommunale Jobcenter realisieren eine Bargeldabholung über die jeweilige Kreisverwaltung:
VwI 20.06.2025 Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung_ZzV
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Schulenburg
Direktor
Telefon 089/286615-19
Telefax 089/286615-22
klaus.schulenburg@bay-landkreistag.de