Sehr geehrte[_anrede],
unter Bezugnahme auf unsere Verwaltungsinfos vom 22.11.2024 und 03.02.2025, Az. II-921.4-9/cw, leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 272/2025 des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 10.06.2025 zu Ihrer Kenntnisnahme weiter.
Mit den Bezugsrundschreiben wurde über das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Kettenzusammenfassung von mehr als zwei Betrieben gewerblicher Art (BgA) sowie den von den kommunalen Spitzenverbände und dem Verband kommunaler Unternehmen angeregten zeitlich unbegrenzten Nicht-Anwendungserlasses für das Urteil berichtet. Mit dem anliegenden BMF-Schreiben wird dem entsprochen und festgestellt, dass die Grundsätze des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sind. Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 12.11.2009 (BStBl. 2009, S. 1303) sind daher weiter anzuwenden:
VwI 10.06.2025 Ketten-Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art gem. § 4 Abs. 6 KStG
VwI 10.06.2025 Ketten-Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art gem. § 4 Abs. 6 KStG - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Derra
Verwaltungsamtfrau
Telefon 089/286615-21
Telefax 089/286615-38
cynthia.derra@bay-landkreistag.de