Sehr geehrte[_anrede],
unter Bezugnahme auf unsere Verwaltungsinfos vom 14.11.2024 und 17.12.2024 (Az. V-4072-9/as), leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 249/2025 des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 14.05.2025 zu Ihrer Kenntnisnahme weiter.
Das BMAS hat darüber informiert, dass weitere Ausgabemittel zur Bewirtschaftung des Verwaltungskostenbudgets im SGB II zur Verfügung stehen. Kommunale Jobcenter und gemeinsame Einrichtungen können nunmehr während der fortbestehenden Phase der vorläufigen Haushaltsführung 90 % der Obergrenze nach dem letzten Regierungsentwurf für 2025 verausgaben. Bislang betrug der Verfügungsrahmen für diese Mittel 45 %:
VwI 16.05.2025 Erweiterung des Verfügungsrahmens für Verwaltungskosten der Jobcenter
VwI 16.05.2025 Erweiterung des Verfügungsrahmens für Verwaltungskosten der Jobcenter_A1 Schreiben BMAS
VwI 16.05.2025 Erweiterung des Verfügungsrahmens für Verwaltungskosten der Jobcenter_A2 Schreiben BMAS Anlage
VwI 16.05.2025 Erweiterung des Verfügungsrahmens für Verwaltungskosten der Jobcenter_A3 Schreiben BA
VwI 16.05.2025 Erweiterung des Verfügungsrahmens für Verwaltungskosten der Jobcenter_A4 Schreiben BA Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Ahlers-Reimann
Direktorin
Telefon 089/286615-18
Telefax 089/286615-22
sabine.ahlers-reimann@bay-landkreistag.de