Sehr geehrte[_anrede],
unter Bezugnahme auf unsere Verwaltungsinfo vom 09.07.2024 (VwI - Gesetz zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren im BGBl verkündet - 09.07.2024 VIII(III)-1710-14/sf) leiten wir Ihnen mit dieser VwI das Rundschreiben Nr. 226 vom 23.04.2025 des Deutschen Landkreistags (DLT) mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verkürzung der Auslegungsdauer von einem Monat in § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG auf eine Woche in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LNGG mit Völker- und Unionsrecht in Einklang steht, dass Gastransportschiffe immissionsschutzrechtlich weder zum Anlagenkern der Regasifizierungsanlage gehören noch deren Nebeneinrichtungen sind und dass die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers regelmäßig keine Voraussetzung für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist:
VwI 23.04.2025 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigung einer LNG-Anlage
VwI 23.04.2025 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigung einer LNG-Anlage - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Derra
Verwaltungsamtfrau
Telefon 089/286615-21
Telefax 089/286615-38
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