Sehr geehrte[_anrede],
Bezug nehmend auf unsere Verwaltungsinfos vom 05.02, 07.03. und 17.03.2025, Az. II-910.0-8, leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 156/2025 des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 20.03.2025 zu Ihrer Kenntnisnahme weiter. Der DLT informiert darüber, dass das dritte von insgesamt vier Urteilen zur Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN nun vorliegt. Es betrifft Verwahrentgelte für Tagesgeldkonten, die über einem bestimmten Betrag liegen sowie die Ersatz-PIN:
VwI 20.03.2025 Urteil BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten für Girokontenguthaben
VwI 20.03.2025 Urteil BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten für Girokontenguthaben - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor
Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de