Sehr geehrte[_anrede],
Bezug nehmend auf unsere Verwaltungsinfo vom 28.01.2025, Az. III-302-6/3120-5/cw, leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 73 vom 05.02.2025 des Deutschen Landkreistags (DLT) mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter. Der DLT informiert darüber, dass der Deutsche Bundestag den betroffenen Institutionen, im kommunalen Raum vor allem Volkshochschulen, Musikschulen, bis Ende 2026 eine Übergangsfrist eingeräumt hat, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das sogenannte „Herrenberg“-Urteil umzusetzen:
VwI 05.02.2025 Übergangsregelung als Konsequenz aus dem Herrenberg-Urteil vom Bundestag verabschiedet
VwI 05.02.2025 Übergangsregelung als Konsequenz aus dem Herrenberg-Urteil vom Bundestag verabschiedet - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Michael Graß
Direktor
Telefon 089/286615-20
Telefax 089/286615-22
michael.grass@bay-landkreistag.de