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Verwaltungsinfo - nur für den Dienstgebrauch

Sehr geehrte[_anrede],

unter Bezugnahme auf unsere Verwaltungsinfo vom 10.08.2023, Az. II-9245.0-1/cw, leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 43/2025 des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 22.01.2025 zu Ihrer Kenntnisnahme weiter. Der DLT informiert darüber, dass mit Beschluss vom 27.11.2024 das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung und gegen das darauf gerichtete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2023 zurückgewiesen hat. Es handele sich um eine zulässig örtliche Verbrauchsteuer. Der mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspreche auch keiner seit ihrem Inkrafttreten maßgeblichen Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts

VwI 22.01.2025 Beschluss des BVerwG zur Wirksamkeit der Tübinger Verpackungssteuersatzung

VwI 22.01.2025 Beschluss des BVerwG zur Wirksamkeit der Tübinger Verpackungssteuersatzung - Anlage

 
Mit freundlichen Grüßen

Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor

Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de


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