Sehr geehrte[_anrede],
unter Bezugnahme auf unsere Verwaltungsinfo vom 10.08.2023, Az. II-9245.0-1/cw, leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 43/2025 des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 22.01.2025 zu Ihrer Kenntnisnahme weiter. Der DLT informiert darüber, dass mit Beschluss vom 27.11.2024 das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung und gegen das darauf gerichtete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2023 zurückgewiesen hat. Es handele sich um eine zulässig örtliche Verbrauchsteuer. Der mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspreche auch keiner seit ihrem Inkrafttreten maßgeblichen Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts
VwI 22.01.2025 Beschluss des BVerwG zur Wirksamkeit der Tübinger Verpackungssteuersatzung
VwI 22.01.2025 Beschluss des BVerwG zur Wirksamkeit der Tübinger Verpackungssteuersatzung - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor
Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de