Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo unterrichten wir Sie darüber, dass der Optionszeitraum zur Anwendung des § 2b UStG um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert worden ist. Für die Landratsämter ist aufgrund ihrer Doppelfunktion als Kreis- und Staatsbehörde von besonderer Relevanz, ob bzw. in welchem Umfang der Freistaat Bayern von dieser Option Gebrauch macht. Wir haben uns daher für eine kurzfristige Klärung eingesetzt. Der Freistaat hat inzwischen mitgeteilt, dass dieser die Verlängerung des Optionszeitraums in Anspruch nehmen wird:
VwI 29.11.2024 Verlängerung Optionszeitraum § 2b UStG
VwI 29.11.2024 Verlängerung Optionszeitraum § 2b UStG_A1_Jahressteuergesetz 2024
VwI 29.11.2024 Verlängerung Optionszeitraum § 2b UStG_A2_Entscheidung Freistaat
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor
Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de