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Verwaltungsinfo - nur für den Dienstgebrauch

Sehr geehrte[_anrede],

mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 748/2024 des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 21.11.2024 zur Kenntnisnahme weiter. Der DLT informiert darüber, dass der Bundesfinanzhof festgestellt hat, dass bei einer Zusammenfassung von mehr als zwei Betrieben gewerblicher Art (BgA) die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 Nr. 1-3 KStG zwischen allen BgA einzeln vorliegen müssen. Er stellt sich damit gegen ein BMF-Schreiben vom 12.11.2009, nach dem bei einer mehrstufigen Zusammenfassung von mehr als zwei BgA („Kettenzusammenfassung“) nach der Zusammenfassung von zwei BgA auf einer ersten Stufe nur noch ein Gesamt-BgA vorliege, der eine gedankliche Aufspaltung auf der zweiten Stufe der Zusammenfassung ausschließe

VwI 22.11.2024 Urteil des BFH zur (Ketten-)Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

VwI 22.11.2024 Urteil des BFH zur (Ketten-)Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art - Anlage

 
Mit freundlichen Grüßen

Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor

Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de


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