Sehr geehrte[_anrede],
mit Mail vom 06.09.2024 (Anlage 1) informiert uns die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) über den zukünftigen Entfall der Papiervordrucke von vertragszahnärztlichen Formularen ab 2025. Es werden zukünftig die bisherigen Antragsformulare durch die im Rahmen der Einführung des elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren im vertragszahnärztlichen Bereich (EBZ) neu gefassten sog. e-Formulare zum Einsatz kommen (sog. Stylesheets) (Anlage 2). Das EBZ ist im Rahmen des Datenaustausches zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Praxen via Kommunikation im Medizinwesen (KIM) implementiert. Eine Einbindung von Städten und Landkreisen in KIM ist durch die Gematik nicht in Planung. Wir hatten die Information der KZVB bereits an den Arbeitskreis Sozialhilfe weitergeleitet. Nach den Rückmeldungen sollten aus der Umstellung keine Vollzugsprobleme resultieren. Offen schien allenfalls der Bereich der Krankenhilfe für Asylbewerber. Nach ergänzender Information der KZVB soll es jedoch im Bereich der Anwendung des § 4 AsylbLG bis auf Weiteres beim schriftlichen Verfahren bleiben.
VwI 07.10.2024 Entfall Papiervordrucke vertragszahnärtzl. Formulare ab 2025 - A1 Mail vom 06.09.2024
VwI 07.10.2024 Entfall Papiervordrucke vertragszahnärtzl. Formulare ab 2025 - A2 Entfall Vordrucke_eFormulare
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Schulenburg
Direktor
Telefon 089/286615-19
Telefax 089/286615-22
klaus.schulenburg@bay-landkreistag.de