Sehr geehrte[_anrede],
das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat den Bayerischen Landkreistag auf vertraulicher Basis über die Änderung der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) informiert zur Weiterleitung an die Landkreise. Vor allem wegen des kommunalen Finanzierungsanteils der beteiligten Landkreise und kreisfreien Gemeinden im Einzugsbereich gem. Art. 18 Abs. 1 BaySchwBerG reichen wir Ihnen die entsprechenden Verfahrenshinweise und den Förderantrag der Träger weiter.
VwI 13.09.2024 Beantragung staatlichen Zuwendung HJ 2024 BaySchwBerV
VwI 13.09.2024 Beantragung staatlichen Zuwendung HJ 2024 BaySchwBerV - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Ahlers-Reimann
Direktorin
Telefon 089/286615-18
Telefax 089/286615-22
sabine.ahlers-reimann@bay-landkreistag.de