Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 597 des Deutschen Landkreistags vom 04.09.2024 mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz sowie zum Tierarzneimittelgesetz vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen in Anpassung an das seit 2021 unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht zahlreiche Begriffsdefinitionen angeglichen werden. Zudem werden die Meldungen von Tierseuchen als zentrales Element der Tiergesundheitsüberwachung neu konzipiert. Mit Blick auf das Tierarzneimittelgesetz werden bestimmte europarechtlich zu regelnde Aspekte aufgegriffen. Zudem werden erforderliche nationale Regelungen für immunologische Tierarzneimittel nunmehr ebenfalls ins Tierarzneimittelgesetz überführt. Schließlich werden Regelungen zur Entschädigung von Tierhaltern im Seuchenfall zum einen hinsichtlich des Entschädigungshöchstsatzes für Geflügel, zum anderen vor dem Hintergrund bestimmter beihilferechtlicher Vorgaben angepasst. Hinweise und Anmerkungen müssten uns bis spätestens Donnerstag, 19.09.2024 unter peter.zirngibl@bay-landkreistag.de erreicht haben:
VwI 09.09.2024 Entwurf Änderung Tiergesundheitsgesetz und Tierarzneimittelgesetz
VwI 09.09.2024 Entwurf Änderung Tiergesundheitsgesetz und Tierarzneimittelgesetz - A1 Referentenentwurf
VwI 09.09.2024 Entwurf Änderung Tiergesundheitsgesetz und Tierarzneimittelgesetz - A2 Synopse
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Rischpler
Direktor
Telefon 089/286615-14
Telefax 089/286615-38
matthias.rischpler@bay-landkreistag.de