Sehr geehrte[_anrede],
unter Bezugnahme auf unsere Verwaltungsinfo (VwI) vom 23.07.2024 (Az. VIII-1734-2/sf) leiten wir Ihnen mit dieser VwI das Rundschreiben Nr. 543 vom 31.07.2024 des Deutschen Landkreistags (DLT) mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Am 29.07.2024 hat der EuGH erneut über ein Vorabentscheidungsersuchen zum Schutz des Wolfs im Rahmen der FFH-Richtlinie entschieden. Das Ausgangsverfahren betraf die Genehmigung der Jagd auf Wölfe durch regionale Vorgaben in Spanien (Autonome Provinz Kastilien und Léon). Der EuGH kommt zum Ergebnis, dass der Wolf auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art eingestuft werden darf, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Dies gilt selbst dann, wenn er in der betroffenen Region nicht im Sinne der FFH-Richtlinie streng geschützt ist. Details entnehmen Sie bitte der Anlage:
VwI 02.08.2024 EuGH - Vorabentscheidung zum Schutzstatus des Wolfs in Spanien, FFH-RL
VwI 02.08.2024 EuGH - Vorabentscheidung zum Schutzstatus des Wolfs in Spanien, FFH-RL - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Michael Graß
Direktor
Telefon 089/286615-20
Telefax 089/286615-22
michael.grass@bay-landkreistag.de