Sehr geehrte[_anrede],
das Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen sowie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gesundheitlichen Verbraucherschutz-Verordnung übermittelt. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Landtierarztquote geschaffen werden, um dem drohenden Mangel an Nutztierärzten in bayerischen Bedarfsgebieten entgegenzuwirken.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem Auswahlverfahren als geeignet erwiesen haben, können in einer gesonderten Landtierarztquote für das Tiermedizinstudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München zugelassen werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber nach dem Abschluss ihrer Ausbildung für eine bestimmte Zeitdauer, in einem unterversorgten Gebiet als Nutztierärztin oder Nutztierarzt zu arbeiten. Vorbild ist die bereits in der Humanmedizin existierende Landarztquote. Die Landtierarztquote soll zum Wintersemester 2025/2026 eingeführt werden.
Es besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme. Hinweise und Anregungen zum Gesetz- und Verordnungsentwurf müssten uns bis zum 30. August 2024 unter peter.zirngibl@bay-landkreistag.de erreicht haben:
VwI 26.07.2024 Einführung gesetzl. Landtierarztquote - Verbandsanhörung - A1 Entwurf Änderung GVVG
VwI 26.07.2024 Einführung gesetzl. Landtierarztquote - Verbandsanhörung - A2 Änderung GesVSV
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Rischpler
Direktor
Telefon 089/286615-14
Telefax 089/286615-38
matthias.rischpler@bay-landkreistag.de