Sehr geehrte[_anrede],
auf Grundlage der Auswertung entsprechender Baumaßnahmen ist beabsichtigt die Verwaltungskostenpauschalen im Zusammenhang mit Kreuzungsbaumaßnahmen nach den Straßenkreuzungsrichtlinien und den Ortsdurchfahrtenrichtlinien einheitlich in Höhe von 15 % der jeweiligen Grunderwerbs- und Baukosten festzusetzen. Details entnehmen Sie bitte der Anlage.
Es besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Hinweise und Anregungen richten Sie bitte bis zum 7. August 2024 an Herrn Peter Zirngibl peter.zirngibl@bay-landkreistag.de:
VwI 18.07.2024 Anpassung der Verwaltungskostenpauschalen ach den Straßenkreuzungsrichtlinien und den Ortsdurchfahrtenrichtlinien
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Rischpler
Direktor
Telefon 089/286615-14
Telefax 089/286615-38
matthias.rischpler@bay-landkreistag.de