Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir das Rundschreiben Nr. 402 vom 07.06.2024 des Deutschen Landkreistags weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Der Deutsche Landkreistag hat sich auf Initiative des Bayerischen Landkreistags in einem Schreiben an das BMJ dafür eingesetzt, den insolvenz-rechtlichen Prognosezeitraum für Krankenhäuser von 12 Monaten auf 4 Monate zu verkürzen. Diese Regelung wurde im Jahr 2023 befristet angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage eingeführt. Da eine Entspannung der wirtschaftlichen Situation derzeit nicht absehbar ist, halten wir die Fortführung dieser Maßnahme für unerlässlich.
VwI 10.06.2024 Forderung Verkürzung insolvenzrechtlicher Prognosezeitraum Krankenhäuser
VwI 10.06.2024 Forderung Verkürzung insolvenzrechtlicher Prognosezeitraum Krankenhäuser - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Schulenburg
Direktor
Telefon 089/286615-19
Telefax 089/286615-22
klaus.schulenburg@bay-landkreistag.de