Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 351/2024 des Deutschen Landkreistags (DLT) zu Ihrer Kenntnisnahme weiter. Der DLT informiert darüber, dass die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 Stellung genommen hat. Gefordert wird eine Erweiterung der Aufzählung „Schul- und Hochschulunterricht“ in § 4 Nr. 21 UStG-E um „Musikschul- und Volkshochschulunterricht“ sowie eine gesetzliche Klarstellung, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kapitalgesellschaften im Rahmen des § 4 Nr. 22 Buchst. c UStG-E nicht unter den dort verwandten Typusbegriff der „Einrichtungen ohne Gewinnbestreben“ fallen. Zudem wird eine Anhebung des Zinssatzes für Steuernachforderungen/-erstattungen für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2025 gefordert
VwI 03.06.2024 Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
VwI 03.06.2024 Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 - A1 Referentenentwurf
VwI 03.06.2024 Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 - A2 Stellungnahme
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor
Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de