Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir das Rundschreiben Nr. 308 vom 8.5.2024 des Deutschen Landkreistags weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Die vom Bundestag beschlossene Übergangsregelung für den ab 1.7.2024 vorgesehenen Rentenzuschlag für den Bestand der Erwerbsminderungsrentner führt zu erhöhtem Aufwand bei den Sozialhilfeträgern und den Jobcentern. Der Bitte des Deutschen Landkreistages, den Aufwand zu reduzieren, wurde nicht entsprochen.
VwI 21.05.2024 Berücksichtigung des Rentenzuschlags für Erwerbsminderungsrentner im SGB XII und SGB II
VwI 21.05.2024 Berücksichtigung des Rentenzuschlags für Erwerbsminderungsrentner im SGB XII und SGB II - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Schulenburg
Direktor
Telefon 089/286615-19
Telefax 089/286615-22
klaus.schulenburg@bay-landkreistag.de