Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo übersenden wir Ihnen ein Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 14.05.2024 zum Vorsteuerabzug aus Vorleistungen des steuerpflichtigen Altpapierverkaufs, das wir heute in Kopie erhalten haben:
VwI 15.05.2024 § 2b UStG, Vorsteuerabzug aus Vorleistungen des steuerpflichtigen Altpapierverkaufs
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor
Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de