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Verwaltungsinfo - nur für den Dienstgebrauch

Sehr geehrte[_anrede],

mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir das Rundschreiben Nr. 248 vom 18.04.2024 des Deutschen Landkreistags weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Ein Bericht des IGES Instituts stellt Art und Umfang der Förderung von Pflegeeinrichtungen durch die Länder sowie die damit verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten je Pflegebedürftigen im Jahr 2022 dar. Die wesentlichsten Punkte sind:

  • Das Fördervolumen der Länder betrug insgesamt 876 Mio. €. Drei Länder haben nicht gefördert. In den anderen Ländern gibt es im Einzelnen große Unterschiede.
  • Bezogen auf die Zahl der geförderten Einrichtungen bewegte sich das durchschnittliche Fördervolumen je geförderter Einrichtung in der vollstationären Dauerpflege zwischen 433 € in Niedersachsen und 4,7 Mio. € in Bayern.
  • Die Investitionskosten, die die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen in Rechnung stellen, sind in städtischen Regionen um 23 % höher als in ländlichen Gegenden. In der vollstationären Dauerpflege lagen sie pro Tag und Platz zwischen 10,31 € in Sachsen-Anhalt und 18,91 € in Nordrhein-Westfalen.
  • Selbstzahler mussten im Durchschnitt höhere Investitionskosten zahlen als Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege.

VwI 22.04.2024 Langzeitpflege Bericht über Investitionskostenförderungen der Länder 2022

VwI 22.04.2024 Langzeitpflege Bericht über Investitionskostenförderungen der Länder 2022 - Anlage

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Schulenburg
Direktor

Telefon 089/286615-19
Telefax 089/286615-22
klaus.schulenburg@bay-landkreistag.de 


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