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Verwaltungsinfo - nur für den Dienstgebrauch

Sehr geehrte[_anrede],

Bezug nehmend auf unsere Verwaltungsinfo vom 09.02.2024 (Az. VI-164-27-1/as) leiten wir das Rundschreiben Nr. 132 vom 26.02.2024 des Deutschen Landkreistags weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das Rundschreiben informiert, dass sich die Bundesländer auf bundeseinheitliche Mindeststandards für eine Bezahlkarte für Asylbewerber verständigt haben. 14 Länder führen ein gemeinsames Vergabeverfahren durch, das nun europaweit ausgeschrieben wurde.

Im Freistaat Bayern hat zwischenzeitlich die Paycenter GmbH aus Freising den Zuschlag erhalten und geht mit den Regionen Fürstenfeldbruck, Günzburg, Straubing und Traunstein bereits im März in die Pilotierungsphase. Leider gibt es in der Regierungskoalition unterschiedliche Einschätzungen, inwieweit für den flächendeckenden Einsatz der Bezahlkarte bundesrechtliche Änderungen erforderlich sind. Wir hoffen, dass dies die bayernweite Einführungsphase nicht behindern wird.

VwI 27.02.2024 Länderübergreifende Ausschreibung der Bezahlkarte für Asylbewerber erfolgt

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Ahlers-Reimann
Direktorin

Telefon 089/286615-18
Telefax 089/286615-22
sabine.ahlers-reimann@bay-landkreistag.de


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