mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir das Rundschreiben Nr. 817 vom 20.12.2023 des Deutschen Landkreistags weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Das Rundschreiben informiert, dass der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II die Empfehlung zur Personalbemessung in gemeinsamen Einrichtungen ergänzt hat. Auf dieser Grundlage können die beiden SGB II-Träger den Personalbedarf in der jeweiligen gemeinsamen Einrichtung bestimmen und beschließen.
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