Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir das Rundschreiben Nr. 798 vom 13.12.2023 des Deutschen Landkreistags weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Im Bereich der Bundesauftragsverwaltung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben die Rechtsstreitigkeiten zur Umbuchung von Leistungen vom 3. auf das 4. Kapitel SGB XII zu einem ersten für die Landkreise obsiegenden Urteil geführt. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunale Auffassung bestätigt, dass es bei der Abrechnung der Ausgaben nicht auf das Kassenwirksamkeitsprinzip ankommt, wie es vom BMAS gefordert wird, sondern darauf, dass die betroffenen Menschen tatsächlich dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Sozialhilfeträger sei zur Umstellung auf das 4. Kapitel nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet
VwI 14.12.2023 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
VwI 14.12.2023 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Schulenburg
Direktor
Telefon 089/286615-19
Telefax 089/286615-22
klaus.schulenburg@bay-landkreistag.de