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Verwaltungsinfo - nur für den Dienstgebrauch

Sehr geehrte[_anrede],

mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir das Rundschreiben Nr. 795 vom 13.12.2023 des Deutschen Landkreistags (DLT) weiter mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Zahnärzte, die im Notfalldienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg als "Pool-Ärzte" tätig sind, der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Hierdurch ergeben sich erhebliche Auswirkungen auch auf den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen in vielen Ländern. In seinem Schreiben an das BMAS sowie das BMG hat der DLT hierauf aufmerksam gemacht und um zügige Konsequenzen hieraus gebeten.

VwI 13.12.2023 Schlussfolgerung DLT zum BSG-Urteil vom 24.10.2023

VwI 13.12.2023 Schlussfolgerung DLT zum BSG-Urteil vom 24.10.2023 - A1 Pressemitteilung BSG

VwI 13.12.2023 Schlussfolgerung DLT zum BSG-Urteil vom 24.10.2023 - A2 Vermerk DLT

VwI 13.12.2023 Schlussfolgerung DLT zum BSG-Urteil vom 24.10.2023 - A3 DLT Schreiben vom 13.12.2023

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Schulenburg
Direktor

Telefon 089/286615-19
Telefax 089/286615-22
klaus.schulenburg@bay-landkreistag.de 


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