Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 699/2023 des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 14.11.2023 zu Ihrer Kenntnisnahme weiter. Der DLT informiert darüber, dass die obersten Finanzbehörden der Länder in gleich lautenden Erlassen vom 13.11.2023 festgestellt haben, dass der Betrieb von Batteriegroßspeicheranlagen, die ausschließlich Strom aus Wind- und Solarenergie speichern, grundsätzlich den Anwendungsbereich der Zerlegung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG eröffnen kann:
VwI 14.11.2023 GewStG - Betrieb von Batteriegroßspeicheranlagen
VwI 14.11.2023 GewStG - Betrieb von Batteriegroßspeicheranlagen - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor
Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de