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Verwaltungsinfo - nur für den Dienstgebrauch

Sehr geehrte[_anrede],

wir nehmen Bezug auf unsere Verwaltungsinfo vom 27.06.2023 IX-160.1-9/bl und leiten Ihnen das Rundschreiben Nr. 511 vom 18.08.2023 des Deutschen Landkreistags zum "Gesetz der Fachkräfteeinwanderung" mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz enthält deutliche Erleichterungen beim Erwerb der Blauen Karte EU sowie Erleichterungen bei der Bildungsmigration. Dies betrifft beispielsweise die Zuwanderung von Fachkräften mit Berufsausbildung ebenso wie Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Diesen Personen stehen nunmehr Anspruchstitel zu. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sieht das Gesetz auch die Möglichkeit eines sogenannten „Spurwechsels“ für Asylbewerber vor, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde und die vor dem 29.03.2023 eingereist sind. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 01.03.2024 in Kraft, maßgebliche Änderungen im Aufenthaltsgesetz - insbesondere auch mit Blick auf die Blaue Karte EU - treten allerdings bereits am 18.11.2023 in Kraft:

VwI 21.08.2023 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesgesetzblatt verkündet

VwI 21.08.2023 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesgesetzblatt verkündet - Anlage

Mit freundlichen Grüßen

Peter Görlich
Direktor

Telefon 089/286615-27
Telefax 089/286615-38
peter.goerlich@bay-landkreistag.de


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