Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 454 vom 27.07.2023 des Deutschen Landkreistags (DLT) zum "Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Überplanung einer Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren" mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Freifläche in Ortslage in einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) einbezogen werden darf, wenn sie zum Siedlungsbereich zählt. Ob eine Freifläche dem Siedlungsbereich zuzuordnen sei und folglich im Wege des beschleunigten Verfahrens überplant werden könne, richte sich nach der Verkehrsauffassung unter Beachtung siedlungsstruktureller Gegebenheiten. § 13a BauGB umfasse dabei über eine quantitative Vermehrung baulicher Nutzungsmöglichkeiten hinaus auch eine qualitative Entwicklung des Siedlungsbereichs, etwa durch Einbeziehung und Bewahrung von Grünflächen:
VwI 28.07.2023 Urteil des BVerwG zur Überplanung einer Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren
VwI 28.07.2023 Urteil des BVerwG zur Überplanung einer Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren - Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Hofer
Direktor
Telefon 089/286615-23
Telefax 089/286615-38
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