Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo unterrichten wir Sie über den Entwurf zur zehnten Änderung der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR). Insbesondere soll für Baumaßnahmen an Schulschwimmbädern, die in interkommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden, künftig ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz gewährt werden. Wir werden zum Entwurf eine Stellungnahme abgeben und sind für entsprechende Hinweise und Anregungen bis Montag, 14.08.2023, dankbar
VwI 14.07.2023 Entwurf Änderung FAZR
VwI 14.07.2023 Entwurf Änderung FAZR_Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Geiger
Verwaltungsdirektor
Telefon 089/286615-32
Telefax 089/286615-22
klaus.geiger@bay-landkreistag.de