Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) vom 07.06.2023 zur Verordnung zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) und der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) mit der Bitte um Kenntnisnahme und Äußerungsmöglichkeit weiter.
Das StMB beabsichtigt, die in der Wohnraumförderung geltenden Einkommensgrenzen im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz sowie der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht an die Einkommensentwicklungen der bayerischen Haushalte in den letzten Jahren anzupassen. Die Änderung der Einkommensgrenzen im Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz bleibt einer künftigen Gesetzesänderung vorbehalten.
Hinweise und Anregungen zum Verordnungsentwurf müssten uns bis spätestens 15.06.2023, 12:00 Uhr, per E-Mail an silke.fleischmann@bay-landkreistag.de erreicht haben:
VwI 07.06.2023 VO zur Änderung des Bay. Wohnraumförderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht
VwI 07.06.2023 VO zur Änderung des Bay. Wohnraumförderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Michael Graß
Direktor
Telefon 089/286615-20
Telefax 089/286615-22
michael.grass@bay-landkreistag.de