Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen die E-Mail vom 16.05.2023 des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zum Thema "Vollzugshinweise zur Verordnung zur Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau); Einführung eines Genehmigungsvorbehalts nach § 250 BauGB" mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Am 25.04.2023 hat der Bayerische Ministerrat die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau) beschlossen und damit von der Möglichkeit des mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführten § 250 BauGB Gebrauch gemacht, in Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen befristet bis zum 31.12.2025 unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Die geänderte Verordnung wird zum 01.06.2023 in Kraft treten.
Etwaige Anregungen oder Änderungswünsche zur Entwurfsfassung bitten wir bis spätestens zum 21.05.2023 an silke.fleischmann@bay-landkreistag.de zu übermitteln:
VwI 17.05.2023 Vollzugshinweise zur Verordnung zur Änderung der GBestV-Bau
VwI 17.05.2023 Vollzugshinweise zur Verordnung zur Änderung der GBestV-Bau - A1 Vollzugshinweise
VwI 17.05.2023 Vollzugshinweise zur Verordnung zur Änderung der GBestV-Bau - A2 Verordnung
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Hofer
Direktor
Telefon 089/286615-23
Telefax 089/286615-38
christian.hofer@bay-landkreistag.de