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Verwaltungsinfo

Sehr geehrte[_anrede],

mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 183 des Deutschen Landkreistags vom 22.03.2023 zum Thema "ÖPNV-Finanzierung: Deutschlandticket – "Mustererstattungsrichtlinie" der Länder" mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.

Für den Ausgleich der Fahrgeldmindereinnahmen und der Umstellungskosten im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets haben Bund und Länder eine "Mustererstattungsrichtlinie" beschlossen. Sie legt fest, welche Ausgaben den Aufgabenträgern erstattet werden, die den Ausgleich gegenüber den Verkehrsunternehmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 organisieren. Der Ausgleich soll entsprechend der Systematik des Corona-Rettungsschirms erfolgen, indem auf das Niveau der Fahrgeldeinnahmen des Jahres 2019 (dynamisiert) aufgefüllt wird; dabei wird zusätzlich ein pauschaler Ausgleich in Höhe von 1,3 % für Verkehrszuwächse (Mehrleistungsfaktor) und darüber hinaus auch ein Ausgleich für tatsächlich nachgewiesene zusätzliche Mehrverkehre (Mehrverkehrsfaktor) gewährt werden. Die Umstellungskosten (Vertrieb und Kontrolle) sollen über Pauschalen abgegolten werden. Die Mustererstattungsrichtlinie bedarf noch der Umsetzung in den einzelnen Ländern durch eigene Erstattungsrichtlinien. (Anmerkung: Das Bayerische Verkehrsministerium hat angekündigt, dass in Kürze die angepasste Erstattungsrichtlinie sowie das darauf abgestimmte Muster der allgemeinen Vorschrift, die Tarifbestimmungen sowie ein Katalog mit Fragen und Antworten zur Einführung des Deutschlandtickets an die Aufgabenträger verteilt werden soll.) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der in der Mustererstattungsrichtlinie vorgesehene Ausgleichsmechanismus mit der EU-Kommission beihilferechtlich noch nicht endabgestimmt ist:

VwI 23.03.2023 ÖPNV-Finanzierung Deutschlandticket – Mustererstattungsrichtlinie der Länder

VwI 23.03.2023 ÖPNV-Finanzierung Deutschlandticket – Mustererstattungsrichtlinie der Länder - A1 Mustererstattungsrichtlinie

VwI 23.03.2023 ÖPNV-Finanzierung Deutschlandticket – Mustererstattungsrichtlinie der Länder - A2 Tarifbestimmungen Deutschlandticket

 
Mit freundlichen Grüßen

Peter Görlich
Direktor

Telefon 089/286615-27
Telefax 089/286615-38
peter.goerlich@bay-landkreistag.de


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