Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 016 vom 04.01.2023 des Deutschen Landkreistags (DLT) zu „Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung verkündet“ mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Die COVID-19-Schutzimpfung wird schrittweise in die Regelversorgung überführt. Zur weiteren Umsetzung wurde die Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger verkündet. Sie ist überwiegend am 31.12.2022 in Kraft getreten. Maßgeblicher Inhalt ist die Verlängerung des Anspruchs auf Schutzimpfungen bis zum 07.04.2023. Allerdings entfällt die hälftige Finanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams durch den Bund. Zugleich sind auch in Apotheken seit 01.01.2023 COVID-19-Schutzimpfungen möglich:
VwI 05.01.2023 Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung verkündet
VwI 05.01.2023 Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung verkündet - A1 Verordnung
VwI 05.01.2023 Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung verkündet - A2 Schreiben DLT
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Rischpler
Direktor
Telefon 089/286615-14
Telefax 089/286615-38
matthias.rischpler@bay-landkreistag.de