Sehr geehrte[_anrede],
mit dieser Verwaltungsinfo leiten wir Ihnen das Rundschreiben Nr. 1024 vom 22.12.2022 des Deutschen Landkreistags (DLT) zur " Musiknutzung in den Landkreisen; hier: GEMA ändert Meldeverfahren " mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.
Die GEMA hat über eine Änderung des Meldeverfahrens informiert. Bei der Meldung von Musiknutzungen sind danach künftig die Angabe zu „Eintritt“ oder „Umsatz“ als Nettowerte anzugeben. Eine Schlechterstellung ist damit laut GEMA für die Musiknutzer nicht verbunden:
VwI 23.12.2022 Musiknutzung in den Landkreisen - Hier GEMA ändert Meldeverfahren
VwI 23.12.2022 Musiknutzung in den Landkreisen - Hier GEMA ändert Meldeverfahren Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Cynthia Derra
Verwaltungsamtfrau
Telefon 089/286615-21
Telefax 089/286615-38
cynthia.derra@bay-landkreistag.de