wir informieren über die umfängliche ablehnende Haltung von Ländern und Verbänden zur vom Bund geplanten Zuständigkeitsverlagerung der Arbeitsförderung von SGB II-Empfängern unter 25 Jahren zu den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III und bitten eindringlich um eine entsprechende Sensibilisierung der örtlichen Bundestagsabgeordneten. Es wird befürchtet, dass die entsprechenden Weichenstellungen bereits Mitte August 2023 im Bundeskabinett mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz vollzogen werden könnten.
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