Übertragener Wirkungskreis
Als übertragene Aufgaben der Landkreise sind insbesondere der Erlass von Verordnungen, der Rettungsdienst (im Zusammenwirken mit den Rettungsdienstorganisationen), die Fleischhygiene, soziale Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und dem Unterhaltssicherungsgesetz und die Sachaufwandsträgerschaft für das Landratsamt als Staatsbehörde zu nennen.
Im Vergleich zu den eigenen Aufgaben des Landkreises und erst recht im Vergleich zu den staatlichen Aufgaben des Landratsamtes ist der Bereich der übertragenen Aufgaben des Landkreises verhältnismäßig klein. Die kreisfreien Städte dagegen führen auch diejenigen Aufgaben als kommunale Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises aus, die auf der Kreisebene vom Landratsamt als Staatsaufgaben erledigt werden.