Geschichte

Das eigentliche Geburtsjahr der Landkreise als Selbstverwaltungseinrichtungen ist das Jahr 1852. Das "Gesetz, die Distriktsräte betreffend" vom 28. Mai 1852 schuf als Gemeindeverband mit körperschaftlichen Rechten die Distriktsgemeinde im rechtsrheinischen Bayern für jeden der damals 240 Landgerichtsbezirke, die bis 1919 bestanden und deren Zahl sich in diesem Zeitraum nur geringfügig nach unten veränderte.

Die 1862 bei der Trennung von Justiz und Verwaltung im staatlichen Bereich geschaffenen 143 Bezirksämter mit dem berühmten Königlich Bayerischen Bezirksamtmann an der Spitze änderten nichts daran, dass die Distriktsgemeinden als Vorläufer der heutigen Landkreise im kommunalen Bereich weiter bestanden und innerhalb eines Bezirks zwei manchmal sogar drei oder vier Distriktsgemeinden geblieben sind.

Diese Situation verdeutlicht aber auch in augenscheinlicher Weise die oft schwierige Unterscheidung zwischen dem Landkreis als kommunaler Gebietskörperschaft und dem Landkreis als Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. Die Identität der Grenzen wurde dann erst 1919 geschaffen: Die Sprengel der bestehenden Distriktsgemeinden wurden an die Grenzen der Bezirksämter angepasst. Dieser ersten Gebietsreform und der Umbenennung der Distriktsgemeinden in Bezirke folgte erst 1972 eine zweite Gebietsreform: Die nach 1945 nochmals von Bezirk in Landkreis umbenannten 143 Einheiten wurden auf die heutige Zahl von 71 verringert.

Die Entwicklungsgeschichte der bayerischen Landkreise beschreibt aber auch den mühevollen und weiten Weg zur echten Selbstverwaltung und zur Anerkennung dieser heute autonomen Gebietskörperschaften als ein der Staatsverwaltung gleichwertiges Element und damit letztlich auch den Weg des Untertanen zum mündigen Staatsbürger. Es lässt sich nämlich nicht bestreiten, dass die bayerischen Distriktsgemeinden noch unmündig waren und in den wichtigsten Dingen unter Staatskuratel standen. Das Recht der Selbstverwaltung wurde den Bezirken als Vorläufer der heutigen Landkreise erst nach dem Ersten Weltkrieg zugestanden.