Eigener Wirkungskreis

Der eigene Wirkungskreis ist der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Erfüllung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Auch wenn der Landkreis bei einer Pflichtaufgabe nicht mehr über das "Ob" entscheiden kann, bleibt ihm auch in diesen Fällen im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen die Entscheidung über das "Wie" der Aufgabenerledigung vorbehalten. Pflichtaufgaben sollen grundsätzlich vor den freiwilligen Aufgaben erfüllt werden; diese Unterscheidung ist aber mehr juristischer Natur und wird der struktur- oder gesellschaftspolitischen Bedeutung der jeweiligen Aufgabe nicht immer gerecht, z. B. wenn es um die Frage geht, ob mit bestimmten vorhandenen Mitteln erst eine Kreisstraße als Pflichtleistung oder eine kulturelle Einrichtung als freiwillige Leistung ausgebaut werden soll.

Zu den Pflichtaufgaben zählen beispielsweise die Schulaufwandsträgerschaft für Gymnasien, Realschulen, berufliche Schulen und Sonderschulen, der Bau von Krankenhäusern, Altenheimen und von Kreisstraßen, die Abfallwirtschaft sowie die örtliche Sozial- und Jugendhilfe.

Zu den freiwilligen Aufgaben der Landkreise zählen beispielsweise die Förderung oder Trägerschaft von Einrichtungen der Erwachsenenbildung und von überörtlichen Büchereien, die Kulturpflege (z. B. Museen, Denkmäler, Musikschulen und Chöre, überörtliche Heimatpflege), die Sportförderung für überörtliche Einrichtungen und im Rahmen der Jugendarbeit oder der öffentliche Personennahverkehr. Die freiwilligen Aufgaben, bei deren Erfüllung der Landkreis einen uneingeschränkten Ermessensspielraum hat, stellen den wichtigsten Teil der Selbstverwaltung der Landkreise dar. Aufgrund der allgemeinen kommunalen Finanznot geht aber der Aufgabenumfang ständig zurück.