Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Seit einigen Jahren können die Landkreisbürger unter bestimmten Voraussetzungen und mit bestimmten Ausnahmen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises des Landkreises einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses. die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch jedoch nicht zu einem "Kreisorgan". Sie stimmen auch nur über eine bestimmte Fragestellung mit "Ja" oder "Nein" ab und tragen für die Folgen ihrer Abstimmung keine Verantwortung im Gegensatz zu den kommunalen Mandatsträgern, die für die gesamte Verwaltung des Landkreises zuständig sind und ihr Handeln politisch, im Einzelfall auch rechtlich, gegenüber den Kreisangehörigen verantworten müssen.